23.09.2020 – Nichtbeanstandungsfrist bis 30.09.2020 Bereits Ende 2019 hat das deutsche Bundesfinanzministerium die Nichtbeanstandungsfrist für die Nachrüstung von Computerkassen gemäß KassenSichV beschlossen. Diese besagt, dass es nicht beanstandet wird, wenn ein Betrieb bis zum 30.09.2020 seine Kassensoftware noch nicht aktualisiert und/oder noch nicht die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ergänzt hat, weil...