Aktivieren Sie Ihre TSE

09.02.2021

Zur Erinnerung: Die TSE und ihre Fristen

Wie Sie sicher wissen, müssen alle elektronischen Kassen in Deutschland laut KassenSichV seit dem 01.01.2020 über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Nachdem zunächst eine bundesweite Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30.09.2020 festgelegt wurde, haben einige Bundesländer diese Frist sogar bis zum 31.03.2021 verlängert. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese verlängerten Fristen nur für Betriebe gelten, die die jeweiligen Voraussetzungen der Regelungen erfüllen – wie z. B., dass die TSE rechtzeitig beauftragt worden sein muss.
Über die Einzelheiten haben wir Sie mehrfach auf unserer Website sowie im kostenlosen Newsletter informiert. Weitere Informationen zu den für Sie geltenden Fristen und den jeweiligen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Website Ihrer Finanzbehörde oder fragen Sie Ihren Steuerberater.

 

Die verlängerte Nichtbeanstandungsfrist läuft am 31.03.2021 aus

Am 31.03.2021 läuft nun auch die letzte Fristverlängerung der Nichtbeanstandungsregel aus. Nach aktuellem Informationsstand wird es keine weitere Verlängerung geben!

 

Das sollten Sie unbedingt vor dem 31.03.2021 tun:

  1. Wie bereits im COMCASH-Newsletter mitgeteilt, ist es überaus wichtig, den aktuellsten TSE-Treiber des Herstellers EPSON sowie die aktuellste COMCASH 5 Version auf Ihrem Kassen-PC zu installieren. Hier finden Sie den Newsletter inklusive der Links zum TSE-Treiber und zum aktuellen COMCASH-Update: Newsletter öffnen
  2. Zusätzlich sollten Sie anschließend unbedingt überprüfen, ob Ihre TSE auch in Ihrem COMCASH Kassensystem aktiviert ist. Gehen Sie hierzu in COMCASH unter Büro > Einstellungen > Kasse > TSE und stellen Sie sicher, dass der Haken bei “Technische Sicherheitseinrichtung benutzen” gesetzt ist.

 

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