Prüfungssicher arbeiten
COMCASH ist GoBD-konform und -zertifiziert!
Erweiterte Schnittstelle DSFinV-K 2.3
Zertifizierte technische Schicherheitseinrichtung (TSE)
Die Kassensoftware COMCASH erfüllt stets sämtliche rechtliche Vorgaben, so dass alle Anwender:innen, die die aktuelle Version verwenden, prüfungssicher damit arbeiten können.
Darüber hinaus ist COMCASH mehrfach offiziell zertifiziert. Audicon hat die GoBD-Export-Schnittstelle von COMCASH genau unter die Lupe genommen und ihre technische Korrektheit bescheinigt. Alle drei Diagnoselevel wurden mangelfrei durchlaufen. Das Ergebnis: Bestanden. Bestanden. Bestanden. Dadurch wurde offiziell erklärt, dass der Datenexport über die GoBD-Schnittstelle von COMCASH dem von der Finanzverwaltung vorgegebenen Beschreibungsstandard entspricht. Die Exportschnittstelle von COMCASH ist ebenso nach dem neuesten DSFinV-K 2.3 Standard (Pflicht seit 01.07.2022) zertifiziert.
Nach dem „Schreiben vom 26.11.2010“ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) müssen sämtliche Buchungsdaten im Detail elektronisch und unveränderbar aufgezeichnet und mindestens 10 Jahre archiviert werden. Außerdem muss ein Betriebsprüfer die Kassendaten mittels GDPdU-Schnittstelle (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) direkt aus der Kasse auslesen und auf einen USB-Stick speichern können. Bei Nichterfüllung droht eine Schätzung der Einnahmen mit unkalkulierbaren Folgen.
COMCASH übernimmt die korrekte Datenaufzeichnung für Sie vollautomatisch, so dass Sie auf der sicheren Seite sind!
DSFinV-K 2.3-Zertifikat für COMCASH
GoBD-Zertifikat für COMCASH
Wir stellen Ihnen gerne das Original-Zertifikat zur Einsicht zur Verfügung:
Zum Zertifikat (hier klicken)
Wenn Sie die detailreichen Anforderungen der Einzelaufzeichnung mit GDPdU-Schnittstelle nicht erfüllen, ist es wahrscheinlich, dass Ihre Kasse im Falle einer Betriebsprüfung verworfen und eine entsprechende Gewinnzuschätzung vorgenommen wird. Diese Schätzung fällt üblicherweise ziemlich hoch aus. „Viel zu hoch!“, sagen die Betroffenen. Das spricht für sich.
Bei der Buchführung geht es vor allem darum, dass sie glaubhaft ist, keine Lücken bestehen und die geltenden Regeln eingehalten werden. Um das wiederum beurteilen zu können, müssen heutzutage so viele Daten wie möglich zur Verfügung stehen. Denn jede Art von lückenhafter Information gibt einer/m Prüfenden Anlass zu Misstrauen. Und wenn das der Fall ist, wird der/m Geschäftsinhaber:in erfahrungsgemäß etwas unterstellt, was er möglicherweise nicht getan hat. Das Problem dabei ist, dass das Gegenteil bewiesen werden muss, aber in vielen Fällen ohne entsprechenden Datennachweis gar nicht bewiesen werden kann! Das ist der wesentliche Unterschied zu früheren Betriebsprüfungen, bei denen die/der Prüfende ein Vergehen beweisen musste. Heutzutage kann die Beweislast meist auf die/den Geschäftsinhaber:in umgelegt werden, nach dem Motto: „Es kann schon sein, dass wir uns verrechnet haben, aber beweisen Sie uns das Gegenteil!“ Wie aber soll ein/e Geschäftsinhaber:in etwas beweisen, wenn er keine Daten vorliegen hat, die als Nachweis gelten?
Die Strafen richten sich nach der Höhe der vorgeworfenen Steuerhinterziehung. Abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen ist schon die auferlegte Zahlungsverpflichtung zzgl. hoher Zinsen Strafe genug, da diese in Summe in den meisten Fällen nicht aufgebracht werden kann und daher nicht selten die Existenz kostet. Denn Umsatz-Hinzuschätzungen werden üblicherweise für alle vorangehenden Jahre bis zur letzten Prüfung hochgerechnet, sodass auch für Kleinbetriebe leicht fünfstellige Forderungen zustande kommen. Wenn z. B. nur 20,– Euro pro Arbeitstag angesetzt werden, macht das rund 400,– Euro pro Monat, also rund 5.000,– Euro pro Jahr. Liegt die letzte Prüfung fünf Jahre zurück, macht das 25.000,– Euro. Liegt die letzte Prüfung beispielsweise acht Jahre zurück, ergibt das die horrende Summe von 40.000,– Euro. Und dabei muss noch nicht mal ein teures Auto vor der Tür stehen, um die Frage zu beantworten, wo das Geld geblieben ist. Denn 20,– Euro pro Tag können schnell auch für unsichtbare Kleinigkeiten ausgegeben werden. Uns ist auch eine Gewinnzuschätzung über 100.000,– Euro bekannt, die damit begründet wurde, dass mit der verwendeten Registrierkasse keine Einzeldaten für den Prüfungszeitraum ausgelesen werden konnten. Dabei handelt es sich um einen Betrieb mit nur vier Mitarbeiter:innen.
Keine Angst vor der Kassennachschau mit COMCASH
Bei der sogenannten Kassennachschau handelt es sich um einen Besuch einer/s Steuerprüfer:in, die/der jederzeit zu den Geschäftszeiten in Ihren Salon kommen kann. Unter anderem überprüft die/er, ob der Bargeldbestand Ihrer Kasse exakt mit dem Sollbestand des Kassenbuchs übereinstimmt (Kassensturz). Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Kasse Sie führen.
Bei den Nachschauen handelt es sich nicht um Außenprüfungen im Sinne des § 193 AO. Es kann jedoch direkt zu einer Betriebsprüfung übergegangen werden, falls die/der Prüfende im Rahmen der Kassennachschau Mängel feststellt. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.
Vor diesem Hintergrund wäre eine Handbuchführung („offene Ladenkasse“) hoch riskant, da die detaillierten Auflagen
nur mit extremem Aufwand zu erfüllen wären. COMCASH nimmt Ihnen diese Arbeit ab.
Weitere Informationen zur Kassennachschau sowie eine Checkliste für Friseur:innen finden Sie hier:
Anbindung an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
gemäß „KassenSichV 2020“
Das sogenannte „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (auch „Kassengesetz“ genannt) regelt, dass alle elektronischen Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen, um Manipulationen am System vorzubeugen. Unter der TSE versteht man ein Hardware-Software-Bündel, das aus einem Sicherheitsmodul, einer technischen Schnittstelle und einem Speichermedium besteht. Die technischen Anforderungen an die TSE sind in der „Kassensicherungsverordnung – KassenSichV“ definiert.
COMCASH verfügt über die Anbindung an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
Wenn Sie über uns einen Bondrucker beziehen (z. B. als Teil unseres Komplettpakets), so ist dieser ebenfalls für die Ergänzung der TSE vorbereitet.
Die häufigsten Fragen zur technischen Sicherheitseinrichtung klären wir in diesem Beitrag:
Weitere Vorteile im Überblick
Einfach zu bedienen
COMCASH ist für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen schnell zu erlernen und leicht zu bedienen. Und wenn Sie einmal nicht weiter wissen, helfen wir Ihnen gerne.
Kosten sparen
Mit COMCASH sparen Sie durch die Übergabe des Kassenbuchs per DATEV-Schnittstelle ca. 30% Ihrer Steuerberatungskosten.
Zeit gewinnen
COMCASH nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Sie sparen allein schon bei Tagesabschlüssen und Kassenbuchführung ca. 10 Stunden pro Monat.
Prüfungssicher arbeiten
COMCASH erfüllt sämtliche steuerrechtliche Vorgaben und verfügt über eine zertifizierte GoBD-Schnittstelle. Ihre sensiblen Daten bleiben lokal bei Ihnen.
Bessere Kartenzahlung
Durch die direkte Anbindung Ihres EC-Terminals an COMCASH, erfolgt die Kartenzahlung deutlich schneller und ganz ohne Tipp- oder Buchungsfehler.
Umsatz steigern
COMCASH hilft Ihnen, noch erfolgreicher zu werden. Nutzen Sie z. B. unsere integrierten Kundenbonussysteme oder Kassenbon-Werbung, um Ihre Kund:innen zu binden und Ihre Einnahmen zu steigern.
Wertvolle Auswertungen
Ihre Kassensoftware erfasst alle relevanten Daten automatisch, so dass Sie diese nach Bedarf jederzeit auswerten und wichtige Erkenntnisse daraus gewinnen können.
Verlässlicher Partner
Wir entwickeln bereits seit 35 Jahren Softwareprodukte speziell für die Friseurbranche. Mit uns setzen Sie auf einen verlässlichen und tausendfach bewährten Anbieter.
Kostenlose Vorführung in Ihrem Salon
Bevor Sie sich für ein Kassensystem entscheiden, sollten Sie sich dieses genau anschauen. Wir bieten Ihnen an, Sie in Ihrem Geschäft zu besuchen und Ihnen unser Kassensystem COMCASH live vorzustellen. Dabei gehen wir genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Fragen ein.
Vereinbaren Sie jetzt einen Präsentationstermin. Natürlich 100% kostenlos und unverbindlich.
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