Seit dem 1.1.2018 drohen vielen Betrieben hohe Bußgelder. Erfahren Sie hier, was Sie zur Kassennachschau wissen müssen und prüfen Sie Ihren eigenen Handlungsbedarf. // Januar 2018
Was ist die Kassennachschau?
Seit dem 1.1.2018 kann es in allen Branchen und Betriebsgrößen, in denen überwiegend mit Bargeld kassiert wird, zu so genannten unangekündigten „Kassennachschauen“ kommen.
Dabei handelt es sich um einen Besuch eines Steuerprüfers, der jederzeit zu den Geschäftszeiten in Ihren Salon kommen kann. Der Prüfer muss sich nicht einmal zu erkennen geben. Erst dann, wenn er Sie auffordert, die Kassenlade zu öffnen, muss er sich ausweisen. Unter anderem überprüft er, ob der Bargeldbestand Ihrer Kasse exakt mit dem Sollbestand des Kassenbuchs übereinstimmt (Kassensturz). Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Kasse Sie führen.
Bei den Nachschauen handelt es sich nicht um Außenprüfungen im Sinne des § 193 AO. Es kann jedoch direkt zu einer Betriebsprüfung übergegangen werden, falls der Prüfer im Rahmen der Nachschau Mängel feststellt. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Was muss ich tun?
Ob Sie auf eine eventuelle Kassennachschau vorbereitet sind oder ob akuter Handlungsbedarf besteht, können Sie anhand unserer Checkliste selbst ermitteln. Hinweis: Dieses Checkliste dient lediglich dazu, sich einen ersten Überblick zu verschaffen und ist nicht rechtsverbindlich. Wir empfehlen, dass Sie Ihren individuellen Handlungsbedarf von Ihrem Steuerberater prüfen lassen.
Laden Sie sich jetzt unsere Checkliste herunter, um zu prüfen, ob Sie auf die Kassennachschau vorbereitet sind oder ob Handlungsbedarf besteht: