11.09.2024 –
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme.
Was ist die Kassen-Meldepflicht?
Alle Kassensysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) müssen über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) gemeldet werden. Hier ein Auszug der Informationen, die angegeben werden müssen:
- Art und Anzahl der eingesetzten Kassensysteme
- Seriennummer der TSE
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme (und ggf. Außerbetriebnahme)
- Ihre Steuernummer
- Zur vollständigen Liste
Sie finden das ELSTER-Meldeportal unter www.elster.de.
Bis wann muss gemeldet werden?
Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft werden:
→ Meldung muss spätestens bis zum 31.07.2025 erfolgen.
Kassensysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden:
→ Meldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen wurden:
→ müssen nicht mehr gemeldet werden.
Sobald ein Teil des Kassensystems erneuert wird (z. B. PC oder TSE), ist eine vollständige Neuanmeldung aller Kassendaten erforderlich. Eine reine Änderungsmitteilung bezüglich der ausgetauschten Komponente ist nicht ausreichend.
Was bedeutet das für Sie als COMHAIR-Kund:in?
Das Gute: Wenn Sie COMCASH 5.11 nutzen, haben Sie bereits ein TSE-konformes Kassensystem. Damit Sie die Meldung schnell erledigen können, haben wir alle relevanten Informationen in einem Hilfeartikel zusammengefasst. Dort erfahren Sie, welche Daten Sie benötigen, sodass Sie alle Informationen zusammensuchen können, bevor Sie mit der Meldung über das ELSTER-Portal beginnen.
Zum Hilfeartikel: Meldepflicht für Kassensysteme
Sie benötigen Hilfe?
Für Fragen zur Meldung Ihrer Kasse beim Finanzamt, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
Für technische Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Kassensystem, stehen Ihnen unsere COMCASH-Experten zur Seite.
Weitere Informationen finden Sie unter www.comhair.de/hilfe.