Ab 01.01.2024: Neue Pflichtangaben auf Kassenbon

22.12.2023

Ab 1. Januar 2024 gelten neue Vorgaben für die Angaben auf Kassenbons. Wir informieren Sie, worum es geht und was zu tun ist.

Welche Regeln gelten aktuell für Kassenbons?

In Deutschland herrscht die Belegausgabepflicht. Das heißt, dass Sie (bis auf wenige Ausnahmen) verpflichtet sind, Ihren Kund:innen zu jedem Kassiervorgang einen Kassenzettel auszuhändigen. Sie dürfen den Beleg auch digital ausgeben, sofern Ihr Gegenüber zustimmt. Dies ist z. B. in Form eines QR-Codes mit Hilfe eines digitalen Kundendisplays möglich.

Ein Kassenbon muss aktuell folgende Pflichtangaben umfassen:

  • Name und Anschrift Ihres Betriebs
  • Datum der Ausstellung des Kassenbons
  • Menge und Art des gelieferten Gegenstands oder Art und Umfang der erbrachten sonstigen Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz (bzw. Verweis auf eine Steuerbefreiung, wenn zutreffend)
  • Betrag je Zahlungsart
  • Zeitpunkt und Ende der Abrechnung des Kaufs
  • Transaktionsnummer
  • Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls
  • Signaturzähler
  • Prüfwert (Signatur)

 

Was ist neu ab 01.01.2024?

Ab 2024 müssen Ihre Kassenbons weitere Inhalte enthalten. Und zwar muss die

  • Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems (Kassen-PC) und die Seriennummer des Sicherheitsmoduls (TSE) auf dem Kassenbeleg zu finden sein.
  • Zudem muss der Prüfwert (Signatur) (§ 2 S. 2 Nr. 7 KassenSichV) und der von der TSE (technische Sicherheitseinrichtung) vergebene fortlaufende Signaturzähler enthalten sein.

 

Was ist zu tun?

Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, müssen Sie lediglich Ihr Kassensystem COMCASH vor dem 01.01.2024 auf den neuesten Stand bringen. Wenn Sie COMCASH 5.11 verwenden, so aktualisieren Sie COMCASH ganz einfach über den automatischen Update-Service, falls nicht bereits geschehen. Die Aufforderung dazu erfolgt beim Programmstart von COMCASH.

Alternativ können Sie das neueste COMCASH-Update auch jederzeit auf unserer Website herunterladen und installieren: Zum COMCASH Update

Wenn Sie noch COMCASH 5 oder eine ältere Version verwenden sollten, müssen Sie zunächst ein Upgrade auf COMCASH 5.11 erwerben, um die aktuellen steuerrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Das Upgrade finden Sie hier: Zum Upgrade auf COMCASH 5.11

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